Einen Berater in Ihrer Nähe suchen
Lohnsteuerhilfevereine beraten Sie gemäß § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz im Rahmen einer Mitgliedsschaft und nach der jeweils gültigen Beitragsordnung.
Sie profitieren von den Erfahrungen unserer
Einkommensteuerberater
und sichern sich Ihre Steuervorteile

Aktuelle Steuer-News
03
November 2025
Berufliche Nutzung von Computern und Co.
Arbeitnehmer können die Aufwendungen für beruflich genutzte Computer und ähnliche Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Wird das Gerät ausschließlich beruflich genutzt, ist ei... mehr lesen...02
November 2025
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Anschaffungsnahe Herstellungskosten müssen nach dem Gesetzwortlaut NACH Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 24.04.202... mehr lesen...Häufige Fragen
Muss ich Mitglied werden, um eine Beratung zu erhalten?
Wie werde ich Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein?
Welche Leistungen erhalten ich als Mitglied?
Was kostet die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein?
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
Wann bekomme ich das Geld vom Finanzamt und wieviel?
Wie beende ich die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?