Einen Berater in Ihrer Nähe suchen
Lohnsteuerhilfevereine beraten Sie gemäß § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz im Rahmen einer Mitgliedsschaft und nach der jeweils gültigen Beitragsordnung.
Sie profitieren von den Erfahrungen unserer
Einkommensteuerberater
und sichern sich Ihre Steuervorteile

Aktuelle Steuer-News
21
Oktober 2026
Neue Kaufpreisaufteilung bei vermieteten Immobilien
Bei vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien kann steuerlich grundsätzlich nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden. Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Gebäude und... mehr lesen...12
Oktober 2026
Studium und doppelte Haushaltsführung
Kosten für ein Zimmer am Studienort sind nicht automatisch als Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung abziehbar. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes... mehr lesen...Häufige Fragen
Muss ich Mitglied werden, um eine Beratung zu erhalten?
Wie werde ich Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein?
Welche Leistungen erhalten ich als Mitglied?
Was kostet die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein?
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
Wann bekomme ich das Geld vom Finanzamt und wieviel?
Wie beende ich die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?